Die Unternehmensberatung im Hier und Jetzt

« Zurück zur Startseite

Personaldienstleistungen – Ihre Unterstützung bei der Jobsuche

posted am

Gerade, wenn jemand arbeitssuchend ist oder sich beruflich neu orientieren möchte, kommt er häufig mit dem Thema Personaldienstleistungen in Berührung. Eine Personaldienstleistungsfirma hat zwei verschiedene Möglichkeiten, wie sie Arbeitssuchenden helfen kann. Bei der Arbeitsvermittlung dient die Firma der Personaldienstleistungen als Instrument für andere Firmen die Suche nach geeigneten Mitarbeitern durchzuführen. Das heißt, dass sie die Stellenanzeige schalten und auch die ersten Gespräche mit den Bewerbern führen. Zudem werden von den Bewerbern Profile erstellt, die an die Firmen weitergeleitet werden. Die Firmen entscheiden, ob sie den potenziellen neuen Mitarbeiter auch kennenlernen möchten. Im positiven Fall erfolgt ein Gespräch. Hier geben die Mitarbeiter der Personaldienstleistung häufig noch Tipps in Bezug auf das Vorstellungsgespräch. Kommt der Bewerber gut an, wird er direkt bei der Ursprungsfirma eingestellt. Sofern eine Einstellung erfolgt, bekommt die Firma für Personaldienstleistungen im Anschluss daran einen prozentualen Wert des Jahresgehaltes von dem vermittelten Mitarbeiter als Provision.

Auch wenn dies nicht erfolgreich wird, mithilfe des Profils, können die Firmen die Arbeitssuchenden noch anderen suchenden Firmen vorstellen. Gerade in der heutigen Zeit suchen viele Firmen gar nicht mehr selbst, sondern lassen den Bewerbungsprozess über eine Personaldienstleistungsfirma laufen.

Arbeitnehmerüberlassung
Es gibt noch eine zweite Art, die solche Firmen mit Bewerbern machen. Hier geht es um die Arbeitnehmerüberlassung. Das heißt, dass die Bewerber einen Arbeitsvertrag bei der Personaldienstleistungsfirma erhalten, also demzufolge auch dort angestellt sind. Andere Firmen fragen die Personaldienstleistungsfirma an, falls diese Mitarbeiter kurzfristig benötigen, die sie nicht selbst einstellen. Hier kommt dann ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen der Personaldienstleistungsfirma (Verleiher) und der suchenden Firma (Entleiher) zustande. Die Verleihung erfolgt gegen ein Überlassungsentgelt, was im Vertrag festgelegt worden ist und was der Entleiher dem Verleiher zu zahlen hat. Gesetzlich vorgeschrieben ist dann ein Einsatz in einer Firma für nur neun Monate. Nach dieser Zeit können die Entleiher entscheiden, ob sie den Mitarbeiter übernehmen, die Arbeitnehmerüberlassung verlängern (nach Zahlung eines bestimmten Betrages) oder ihn gar nicht mehr benötigen. Im ersten Fall erfolgt dann eine direkte Einstellung bei dem Entleiher. Im zweiten Fall bleibt der Angestellte noch einmal maximal neun Monate bei dem Entleiher. Dann steht nur die Entscheidung zwischen Übernahme oder den Mitarbeiter nicht mehr benötigen. Eine weitere Verlängerung ist hier nicht mehr möglich.

Im dritten Fall sucht die Personaldienstleistungsfirma eine weitere Firma, die einen Mitarbeiter mit seinen Qualifikationen kurzfristig sucht. Dabei gibt es viele Vorteile. Falls es nicht zu einer Übernahme kommt, können die Angestellten viele Erfahrungen sammeln und gegebenenfalls neue Qualifikationen erwerben, da sie nicht nur in einer Firma arbeiten. Und bei einer Übernahme ist die Probezeit im Normalfall verkürzt. Die Firmen kennen die Arbeitsweise des Mitarbeiters.

Wenn Sie mehr zum Thema Personaldienstleistungen erfahren möchten, können Sie Seiten wie z. B. von der NKV GmbH besuchen.


Teilen